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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Schönau ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-. Betreuungs-und Strafsachen mit folgenden Ausnahmen:
Für die Handelsregistersachen und Vereinsregistersachen ist das Amtsgericht Freiburg zuständig.
Die Aufgaben des Familiengerichts und des Schöffengerichts sind beim Amtsgericht Bad Säckingen konzentriert.
Die Grundstückszwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren werden beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen bearbeitet.
Für Nachlasssachen ist ab 01.01.2018 das Amtsgericht -Nachlassgericht- Bad Säckingen zuständig.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".