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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Schönau ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-. Betreuungs-und Strafsachen mit folgenden Ausnahmen:

Für die Handelsregistersachen und Vereinsregistersachen ist das Amtsgericht Freiburg zuständig.

Die Aufgaben des Familiengerichts und des Schöffengerichts sind beim Amtsgericht Bad Säckingen konzentriert.

Die Grundstückszwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren werden beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen bearbeitet.

Für Nachlasssachen ist ab 01.01.2018 das Amtsgericht -Nachlassgericht- Bad Säckingen zuständig. 

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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